Unsere Gottesdienste seit der neuen Regelung des Bundesrates
Der Bundesrat hat die maximale Anzahl Teilnehmer an Gottesdiensten auf 50 Personen beschränkt. Sobald das Kontingent ausgeschöpft ist, wird die Anmeldung automatisch geschlossen (roter Button). Kinderbetreung findet nur im 2. Gottesdienst um 11.00 Uhr statt und müssen nicht angemeldet werden.Wichtig ist, dass die Kinder den unteren Eingang benutzen. Mitarbeiter des jeweiligen Gottesdienstes müssen sich nicht anmelden.